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Abnahmeprüfung
Nach erfolgter Montage von Feststellanlagen muss vor Inbetriebnahme am Verwendungsort
gem. der DIBt-Richtlinie eine entsprechende Abnahmeprüfung erfolgen. Diese ist vom Betreiber zu veranlassen bzw. zu beauftragen.
Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften der Hersteller von Auslöse- und Feststellvorrichtungen, von diesen autorisierten Fachkräften oder Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Wir verfügen über diese Berechtigung und können die Abnahmeprüfung an Ihren Anlagen durchführen. Wir überprüfen das ordnungsgemäße Zusammenwirken aller Geräte und Bauteile, erstellen das erforderliche Abnahmeprotokoll und übergeben Ihnen das Prüfschild, welches in unmittelbarer Nähe der Anlage (an der Wand / auf dem Netzgerät) angebracht werden muss sowie das Prüfbuch, in dem die regelmäßige Wartung (einmal jährlich) zu dokumentieren ist. |
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